Wenn jemand beim Verrichten eines Pflicht- oder freiwilligen Gebets am Ende einer beliebigen Gebetseinheit vor der letzten, im Glauben, es sei die letzte, sitzt, den Taschahhud spricht und den Friedensgruß gibt, aber keine das Gebet ungültig machende Handlung wie das Abwenden der Brust von der Gebetsrichtung, Sprechen oder Lachen begeht, steht er sofort auf und vervollständigt die verbleibenden Gebetseinheiten. Am Ende des Gebets verrichtet er die Vergesslichkeitsprostration (Sehiv-Sadschda); so gilt das Gebet als vollständig. Wenn er jedoch, nachdem er den Friedensgruß gegeben hat, eine das Gebet ungültig machende Handlung begeht, bevor er die fehlenden Gebetseinheiten nachgeholt hat, muss er das Gebet von Anfang an wiederholen. (Merğīnānī, el-Hidāye, 1/76; Ibn Nujaym, el-Baḥr, 1/311; Ibn ʿĀbidīn, Reddü’l-muḥtār, 2/91-92)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.