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Wie viele Gebetseinheiten (Rakʿa) hat das Tarawih-Gebet?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Es gibt keinen einhellig überlieferten Bericht darüber, wie viele Gebetseinheiten (Rakʿa) der Prophet Muhammad (s.a.s.) beim Tarawih-Gebet verrichtet hat. Zwar existieren einige Überlieferungen, wonach er einschließlich des Witr-Gebets dreiundzwanzig Rakʿa gebetet haben soll (Ibn Abī Shayba, al-Musannaf, 2/164 [7692]; Bayhaqī, as-Sunan al-kubrā, 2/698 [4286]), doch diese wurden von den Rechtsgelehrten unterschiedlich bewertet. Daher wurde versucht, anhand des Hadiths von ʿĀʾischa über die Nachtgebete des Propheten im Ramadan und der Berichte über die Einführung des gemeinschaftlichen Tarawih-Gebets durch ʿUmar eine Schlussfolgerung zu ziehen.

Als der Gesandte Allahs (s.a.s.) nach seinen Nachtgebeten im Ramadan gefragt wurde, antwortete ʿĀʾischa: „Der Gesandte Allahs hat in den Nächten des Ramadan und außerhalb des Ramadan nie mehr als elf Rakʿa (freiwilliges Gebet) verrichtet.“ (Bukhārī, Tahajjud, 16 [1147]; Muslim, Salāt al-Musāfirīn, 125 [738]). In einer anderen Überlieferung wird diese Zahl mit dreizehn angegeben (Muslim, Salāt al-Musāfirīn, 123-124). Zunächst ist nicht eindeutig, ob sich dieser Hadith auf das Tarawih-Gebet bezieht. Andererseits zeigt die Aussage von ʿĀʾischa, dass der Gesandte Allahs im Ramadan und außerhalb davon elf oder dreizehn Rakʿa gebetet hat, dass er regelmäßig ein Nachtgebet außerhalb des Tarawih verrichtet hat. Im Koran heißt es zudem: „Und wache einen Teil der Nacht auf und verrichte ein zusätzliches Gebet, das nur dir obliegt. Vielleicht wird dein Herr dich zu einer lobenswerten Stellung erheben.“ (al-Isrā, 17/79).

Aus den oben genannten Überlieferungen wird deutlich, dass die Frage darauf abzielt, ob der Prophet im Ramadan seine Nachtgebete, wie auch andere Gottesdienste, vermehrt hat, und dass sie keinen direkten Bezug zum Tarawih-Gebet hat. Der von ʿĀʾischa überlieferte Hadith: „Wenn die letzten zehn Nächte des Ramadan begannen, belebte der Gesandte Allahs (s.a.s.) die Nächte (mit Gottesdienst und Gedenken), weckte seine Familie auf und widmete sich noch intensiver dem Gottesdienst.“ (Muslim, Iʿtikāf, 7-8 [1174-1175]; vgl. Bukhārī, Fadlu laylat al-qadr, 5 [2024]) unterstützt diese Ansicht. Es ist zudem unklar, ob dieser Hadith vor oder nach der Einführung des Tarawih-Gebets offenbart wurde.

Bezüglich der Anzahl der Rakʿa des gemeinschaftlich verrichteten Tarawih-Gebets zur Zeit von ʿUmar gibt es zwei Überlieferungen: zwanzig und elf Rakʿa (Ibn Abī Shayba, al-Musannaf, 2/162-163 [7671-7683-7684]). Obwohl es in unseren Quellen unterschiedliche Überlieferungen aus der Zeit ʿUmars gibt, wird berichtet, dass sich später die Praxis von zwanzig Rakʿa etabliert hat und bis heute in Gemeinschaft so fortgeführt wird (vgl. Ibn al-Humām, Fath al-Qadīr, 1/450; ʿAynī, ʿUmda, 11/126-127; Māwardī, al-Hāwī, 2/290-291; Schawkānī, Nayl al-Awtār, 3/53). Seit der Zeit von ʿUmar, ʿUthmān und ʿAlī wird das Tarawih-Gebet gemeinschaftlich mit zwanzig Rakʿa verrichtet. Keiner der Gefährten hat dem widersprochen, und auch die Gelehrten haben dies so akzeptiert. Heute wird das Tarawih-Gebet, insbesondere in unserem Land, aber auch in vielen anderen islamischen Ländern, gemeinschaftlich mit 20 Rakʿa verrichtet.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Tarawih-Gebet eine freiwillige (nafila) Handlung ist und nicht wie eine Pflicht (farz) betrachtet werden darf. Daher gilt das Sunna-Gebot auch dann als erfüllt, wenn das Tarawih-Gebet aus Gründen wie Müdigkeit, Beschäftigung oder Ähnlichem zu Hause mit 8, 10, 12, 14, 16 oder 18 Rakʿa verrichtet wird. Dennoch ist es besser, an der Gemeinschaft teilzunehmen.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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