Im Islam werden die religiösen Pflichten entsprechend der Kraft des Gläubigen festgelegt, und für Situationen, die die Kraft übersteigen, gilt das Prinzip der Erleichterung. Krankheit gehört zu den Gründen, die diese Erleichterung ermöglichen. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: „Verrichte dein Gebet im Stehen. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, dann im Sitzen. Wenn du auch dazu nicht in der Lage bist, dann im Liegen auf der Seite.“ (Buhârî, Taksîru’s-salât, 19 [1117])
Îmâ bedeutet, die Verbeugung (Rukūʿ) und Niederwerfung (Sudscha) im Gebet mit einer Kopfbewegung anzudeuten. Wer das Gebet mit Îmâ verrichtet, neigt den Kopf für die Verbeugung leicht und für die Niederwerfung etwas mehr. Es ist verpönt (makrūh), wenn jemand, der den Kopf nicht auf den Boden legen kann, die Niederwerfung auf einen erhöhten Gegenstand vor sich ausführt. (Serahsî, el-Mebsût, 1/217)
Nach der hanafitischen Rechtsschule muss Îmâ unbedingt mit dem Kopf ausgeführt werden. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss das Gebet nachholen; das Gebet kann nicht mit Augen- oder Brauenbewegungen oder nur im Herzen verrichtet werden. Wer in diesem Zustand mehr als fünf Gebete versäumt, muss diese nicht nachholen. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/108; Merğinânî, el-Hidâye, 1/77)
Nach der schafiitischen Rechtsschule kann jemand, der Îmâ mit dem Kopf nicht ausführen kann, das Gebet mit Augen- oder Brauenbewegungen verrichten; wenn auch das nicht möglich ist, dann nur im Herzen. Diese auf diese Weise verrichteten Gebete müssen nicht nachgeholt werden, es gilt jedoch als empfehlenswert (mustaḥabb), sie nach Genesung zu wiederholen. (Remlî, Nihâyetü’l-muhtâc, 1/468-470)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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