Wenn viergebetete Pflichtgebete während einer Reise versäumt werden, werden sie – unabhängig davon, ob sie noch während der Reise oder nach der Rückkehr nachgeholt werden – jeweils als zwei Gebetseinheiten (Rakʿa) nachgeholt. Ein Gebet, das außerhalb einer Reise versäumt wurde, wird jedoch auch während einer Reise mit vier Gebetseinheiten nachgeholt (Merğinânî, el-Hidâye, 1/81). Nach der Meinung der Schafiiten wird ein während der Reise versäumtes Gebet im Zustand des Aufenthalts mit vier Gebetseinheiten nachgeholt (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/516).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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