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Wie wird das Totengebet verrichtet?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das Totengebet ist ein Gebet ohne Verbeugung (Rukūʿ) und Niederwerfung (Sudscha); seine Säulen sind das Stehen (Qiyām) und die Takbīr-Rufe. Beim Totengebet gibt es mit dem Eröffnungstakbīr insgesamt vier Takbīr. Der Friedensgruß (Salām) am Ende ist verpflichtend. Zu den Sunna-Handlungen gehören das Lobpreisen und Rühmen Allahs, das Senden von Segenswünschen und Frieden auf den Gesandten (s.a.s.), sowie das Bittgebet sowohl für den Verstorbenen als auch für die Muslime.

Um das Totengebet zu verrichten, stellt man sich in Reihen gegenüber dem Verstorbenen und in Richtung Qibla auf und fasst die Absicht. Der Imam und die Gemeinde sprechen den Takbīr und verschränken die Hände, dann rezitieren sie das „Subḥāneke“-Gebet zusammen mit dem Satz „ve celle senâük“. Danach wird, ohne die Hände zu heben, erneut Takbīr gesprochen und die „Salli-Bârik“-Gebete werden rezitiert. Wiederum ohne Handerhebung folgt ein weiterer Takbīr. Wer das Totengebet-Bittgebet kennt (Tirmizî, Cenâiz, 38 [1024-1025]), spricht dieses; wer es nicht kennt, kann stattdessen die Sura „Fātiha“ (Tirmizî, Cenâiz, 39 [1026]) oder ein anderes Bittgebet mit entsprechender Absicht rezitieren. Nach dem vierten Takbīr wird der Friedensgruß nach rechts und links gesprochen. Damit ist das Gebet abgeschlossen.

Beim Totengebet sind die Bedingungen wie rituelle Reinheit, Ausrichtung zur Qibla, Bedeckung der zu bedeckenden Körperstellen (Satr al-ʿAura) und die Absicht einzuhalten. Die zu bestattende Person muss Muslim sein, gewaschen und eingehüllt (gekafaniert) sein und vor der Gemeinde liegen. Nach Hanafiten und Malikiten muss der ganze Körper, mehr als die Hälfte davon oder mindestens die Hälfte zusammen mit dem Kopf vorhanden sein. Nach Schafiiten wird das Totengebet auch verrichtet, wenn nur ein einziges Körperteil gefunden wird. So hat die Gemeinschaft das Totengebet für einen Gefährten verrichtet, von dem nur die Hand gefunden wurde (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 2/32). Ein Kind, das lebend geboren und dann verstorben ist, wird gewaschen und das Totengebet für es verrichtet (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/159).

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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