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Wie wird das Wischen (Masḥ) über die Ledersocken (Mest) durchgeführt und was sind die Bedingungen dafür?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Mest bezeichnet spezielle Fußbekleidungen, die die Füße einschließlich der Knöchel bedecken.

Damit das Wischen (Masḥ) über die Mest gültig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a) Die Mest müssen nach einer rituellen Waschung (Wudu), bei der die Füße gewaschen wurden, angezogen worden sein,

b) Sie müssen so strapazierfähig sein, dass man mit ihnen zu Fuß etwa 5 km oder mehr normal laufen kann,

c) Die Mest müssen nach dem Anziehen ohne Schnürung fest und dick genug am Fuß sitzen,

d) Keiner der Mest darf ein Loch haben, das breiter ist als dreimal die Breite des kleinsten Zehs,

e) Sie dürfen Wasser nicht aufsaugen und sofort an den Fuß weiterleiten.

Das Wischen ist eine Art rituelle Reinigung: Beim Wudu wird mit einer nassen Hand über die Mest oder einen Verband auf einer Wunde gewischt; bei der Tayammum wird mit einer mit Erde berührten Hand über Gesicht und Arme gewischt.

Das Wischen über die Mest beim Wudu ist durch die Sunna des Propheten (s.a.s.) belegt. Es gibt zahlreiche Überlieferungen, dass der Prophet (s.a.s.) Wudu vollzog und über seine Mest wischte. (Buhârî, Wudû’, 35, 48 [182, 202]; Muslim, Tahâra, 72-73 [272-273])

Wer im Zustand der rituellen Reinheit die Mest anzieht, kann – nachdem die Reinheit durch einen Grund verloren ging – als Ansässiger einen Tag lang, als Reisender drei Tage lang über die Mest wischen. Denn der Prophet (s.a.s.) hat für Reisende drei Tage und drei Nächte, für Ansässige einen Tag und eine Nacht als Zeitraum für das Wischen über die Mest festgelegt. (Muslim, Tahâra, 85 [276])

Zieht jemand nach dem Wischen über die Mest im Zustand der rituellen Reinheit einen oder beide Mest aus, muss er, ohne die Reinheit zu verlieren, seine Füße waschen und die Mest wieder anziehen. Hat er die Mest im unreinen Zustand ausgezogen, muss er beim nächsten Wudu die Füße waschen. Ist die Zeit für das Wischen abgelaufen, reicht es, im Zustand der Reinheit die Mest auszuziehen und die Füße zu waschen; ist man nicht rein, muss man die Füße waschen und das vollständige Wudu vollziehen. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/9)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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