Gebetszeiten
Glaubenslehrede

Wie wird die Existenz der Engel bewiesen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Engel sind Wesen, die außerhalb des Interessengebiets der empirischen Wissenschaften liegen und mit den Sinnen nicht wahrgenommen werden können. Dass sie mit dem Auge und anderen Sinnesorganen nicht wahrnehmbar sind, kann kein Grund für ihre Ablehnung sein. Es ist eine Tatsache, dass an viele Dinge geglaubt wird, die außerhalb des Bereichs der empirischen Wissenschaften liegen und mit den Sinnen nicht erfassbar sind. Im Grunde genommen lehnt der menschliche Verstand die Existenz der Engel nicht ab, sondern hält sie für möglich.

In diesem Zusammenhang gibt es zahlreiche eindeutige Verse und Hadithe, die sich klar und bestimmt äußern. Diese lassen bei den Gläubigen keinen Zweifel an der Existenz der Engel. Einige Beweise für die Existenz der Engel können wie folgt aufgezählt werden:

a) Alle Propheten haben in ihren Botschaften von der Existenz der Engel berichtet. In allen Offenbarungsreligionen gibt es den Glauben an Engel.

b) Im Koran, an dessen göttlicher Herkunft kein Zweifel besteht, finden sich Dutzende von Versen über die Existenz und Eigenschaften der Engel. (vgl. el-Bakara, 2/30-34; Hûd, 11/69-70; el-Hicr, 15/28-29; Fâtır, 35/1; ez-Zâriyât, 51/24-28; en-Necm, 53/5; et-Tahrîm, 66/6)

c) Der Prophet Muhammad (s.a.s.), der in seinem Leben niemals gelogen hat, hat in vielen Hadithen von Engeln, ihren Eigenschaften und davon berichtet, dass er sie manchmal gesehen hat. (vgl. Muslim, Zühd, 60 [2996])

d) Es ist für den Verstand nachvollziehbar, dass es besondere Wesen gibt, die die einzigartige Schönheit und Vollkommenheit der von dem erhabenen Schöpfer im Makro- und Mikrokosmos erschaffenen Dinge erkennen, sie bewerten und dadurch Allah (c.c.) preisen und verherrlichen.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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