Es ist verpflichtend (wâdschib) für jemanden, der beim Rezitieren oder Hören des Korans eine Sadschda-Âya (Niederwerfungsvers) liest oder hört, die Niederwerfung der Rezitation (Tilâwet-Sadschda) zu verrichten. Wenn die Person, die die Sadschda-Âya rezitiert, sich nicht im Gebet befindet, kann sie die Niederwerfung entweder unmittelbar nach dem Rezitieren oder auch später vollziehen (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/75).
Wenn eine betende Person während des Gebets eine Sadschda-Âya rezitiert und danach nicht mehr als drei weitere Verse liest und sich dann zur Verbeugung (Rukû‘) niederbeugt, so beabsichtigt sie die Tilâwet-Sadschda und geht in den Rukû‘. Dieser Rukû‘ gilt dann zugleich als Tilâwet-Sadschda. Liest sie jedoch mehr als drei weitere Verse, so beabsichtigt sie die Tilâwet-Sadschda, geht direkt in die Niederwerfung, erhebt sich nach einer Niederwerfung wieder und setzt die Rezitation fort (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/133).
Obwohl die Tilâwet-Sadschda kein Gebet ist, gelten dafür dieselben Bedingungen wie für das Gebet, wie rituelle Reinheit, Ausrichtung zur Qibla, Absicht und Bedeckung der Schamteile. Allerdings ist der Eröffnungs-Takbîr (Iftitâh-Takbîr) bei der Tilâwet-Sadschda Sunna. Die Person, die die Tilâwet-Sadschda verrichten möchte, spricht ohne die Hände zu erheben direkt „Allahu akbar“, geht einmal in die Niederwerfung, spricht dreimal „Subhâne Rabbiye’l-a‘lâ“ und erhebt sich dann wieder mit „Allahu akbar“ aus der Niederwerfung. Damit ist die Tilâwet-Sadschda vollzogen. Es gibt also kein Sitzen in der Menge des Taschahhud und keinen Friedensgruß (Salâm) nach der Tilâwet-Sadschda.
Wenn jemand einen Vers hört, der die Tilâwet-Sadschda erforderlich macht, aber nicht sofort die Niederwerfung ausführen kann, ist es empfehlenswert (mustahabb), zu sagen: „Semi‘nâ ve eta‘nâ ğufrâneke Rabbenâ ve ileyke’l-masîr“. Die Niederwerfung, die in diesem Moment nicht ausgeführt werden konnte, wird später nachgeholt (Şürünbülâlî, Merâkı’l-felâh, 184).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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