Eine Aktie stellt einen bestimmten Anteil am Gesellschaftskapital dar und verleiht dem Inhaber das Recht auf Beteiligung an diesem Anteil. Wer Anteile an einem Unternehmen besitzt, ist somit indirekt an allen Vermögenswerten des Unternehmens beteiligt, einschließlich Sachwerten, Bargeld/Finanzmitteln, Rechten und Verbindlichkeiten, sowie am Gewinn und Verlust dieser Vermögenswerte.
Dementsprechend muss eine Person, die Anteile an einem Unternehmen besitzt – unabhängig davon, ob diese an der Börse gehandelt werden oder nicht –, für den auf ihren Anteil entfallenden Betrag an liquiden Mitteln und gleichgestellten Vermögenswerten (wie Gold, Schecks usw.), voraussichtlich einziehbaren Handelsforderungen, Handelswaren in Form von Rohstoffen, Fertig- oder Halbfertigprodukten, zum Verkauf gehaltenen beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten sowie Finanzinvestitionen, abzüglich ihres Anteils an den Verbindlichkeiten, Zakat entrichten, sofern dieser Betrag allein oder zusammen mit anderen zakatpflichtigen Vermögenswerten das Nisab erreicht und ein Jahr darüber vergangen ist. Die Zakat beträgt dabei 2,5 %. Falls der Anteilseigner keine genauen Informationen über den auf seinen Anteil entfallenden zakatpflichtigen Vermögenswert hat, sollte er Nachforschungen anstellen und seine Zakat entsprechend dem überwiegenden Ergebnis seiner Recherche entrichten.
Andererseits gelten Aktien, die zu Handelszwecken (mit der Absicht, durch Kauf und Verkauf Gewinn zu erzielen) über die Börse erworben wurden, im Hinblick auf die Zakat als Handelsware und unterliegen mit ihrem Wert zu 2,5 % der Zakatpflicht.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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