Waren, die zum Zweck des Gewinns gekauft und verkauft werden, werden als „Handelswaren“ bezeichnet. Wer Handelswaren im Wert von 80,18 Gramm Gold mit 24 Karat besitzt und ein Mondjahr lang im Besitz dieser Nisab-Menge bleibt, muss ein Vierzigstel (2,5 %) als Zakat entrichten.
Zakat wird – neben anderen Bedingungen – auf Vermögen gezahlt, das tatsächlich oder rechtlich vorhanden ist und über ein Mondjahr gehalten wurde. Mögliche zukünftige Wertsteigerungen werden bei der Berechnung der Zakat nicht berücksichtigt. Für Handelswaren gilt derselbe Grundsatz. Daher wird bei der Berechnung der Zakat auf Handelswaren der aktuelle Marktwert zum Zeitpunkt der Berechnung zugrunde gelegt, ohne den möglichen Gewinn bei einem Verkauf zu berücksichtigen, als ob die Zakat direkt vom Vermögenswert selbst gezahlt würde.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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