Ein Gelübde (Adak) bedeutet, dass eine Person, obwohl sie nicht dazu verpflichtet ist, Gott ein Versprechen gibt, eine gottesdienstliche Handlung, die eigentlich als obligatorisch (fard oder wajib) gilt, auf sich zu nehmen. Unbedingte Gelübde, die an keine Bedingung oder Zeit geknüpft sind, sollten so bald wie möglich nach dem Gelübde erfüllt werden. Gelübde, die an eine bestimmte Bedingung geknüpft sind, müssen erfüllt werden, wenn diese Bedingung eintritt. Wird das Gelübde vor Eintritt der Bedingung erfüllt, ist es ungültig und muss nachgeholt werden, sobald die Bedingung eintritt. Ein Gelübdefasten, das an eine bestimmte Zeit gebunden ist, muss zu dieser Zeit gehalten werden. Bei der Absicht für ein solches Fasten ist es nicht zwingend erforderlich, ausdrücklich zu erwähnen, dass es sich um ein Gelübdefasten handelt. Gelübdefasten, die an keine bestimmte Zeit gebunden sind, können an jedem Tag außerhalb des Ramadan und der Tage, an denen das Fasten verboten ist, gehalten werden. Allerdings muss dabei die Absicht bestehen, das Fasten als Gelübde zu halten. Demnach wird das Gelübdefasten so gehalten, wie es gelobt wurde: Wurde es als aufeinanderfolgendes Fasten gelobt, muss es ohne Unterbrechung gehalten werden; wurde keine solche Bedingung gestellt, kann es auch mit Unterbrechungen gehalten werden. An Tagen, an denen das Fasten nicht erlaubt ist, darf jedoch kein Gelübdefasten gehalten werden. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/375, 435, 437)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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