Wenn während des Gebets, sei es allein oder im Gemeinschaftsgebet, eine zu bedeckende Körperstelle unabsichtlich entblößt wird und sofort wieder bedeckt wird, wird das Gebet nicht ungültig. Wenn jedoch die entblößte Stelle ein Viertel eines Körperteils umfasst und so lange unbedeckt bleibt, dass man einen Gebetsabschnitt (zum Beispiel „Subhânellâhi’l-azîm“ sagen) verrichten könnte, wird das Gebet ungültig. Wenn jemand absichtlich und wissentlich eine zu bedeckende Stelle entblößt, wird das Gebet ebenfalls ungültig. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/45)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.