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Wird das Gebet ungültig, wenn die Buchstaben im Gebet nicht korrekt ausgesprochen werden?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Es ist verpflichtend, im Gebet einen Abschnitt aus dem Koran zu rezitieren. Damit diese Verpflichtung erfüllt ist, muss der Koran korrekt und gemäß den Regeln rezitiert werden. Wenn der Rezitierende sich verspricht oder einen Fehler macht, wird dies als zelletü’l-kâri oder lahn bezeichnet.

Wenn im Gebet bei der Rezitation Buchstaben wie "sin" und "sad", die ähnliche Artikulationsstellen haben, nicht ganz korrekt ausgesprochen werden, wird das Gebet nicht ungültig. Auch wenn einige Buchstaben, die keine ähnliche Artikulationsstelle haben, aber häufig verwechselt werden und schwer zu unterscheiden sind, anstelle voneinander ausgesprochen werden, wird das Gebet nach Ansicht vieler Rechtsgelehrter nicht ungültig. Zum Beispiel ist es so, wenn anstelle des Buchstabens (ض) die Buchstaben (ذ), (د) oder (ظ) gelesen werden. Denn in solchen Fällen liegt eine Notwendigkeit und eine unvermeidbare Situation (umûm-ı belvâ) vor. Wenn jedoch Buchstaben mit unterschiedlichen Artikulationsstellen vertauscht werden und sich dadurch die Bedeutung ändert, wird das Gebet ungültig. Wenn man zurückkehrt und die richtige Aussprache wiederholt, ist das Gebet gültig. (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/78; Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/630)

Nach der Schafi'i-Rechtsschule ist die Rezitation im Gebet nicht gültig, wenn jemand, der die Möglichkeit und Fähigkeit hat, einen Buchstaben in der Sure al-Fatiha durch einen anderen ersetzt. Wenn er jedoch unmittelbar danach die richtige Aussprache wiederholt, ist sein Gebet gültig. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel das Gebet nach der bevorzugten Meinung ungültig, wenn jemand, der die Möglichkeit und Fähigkeit hat, die Artikulation des Buchstabens (ض) im Ausdruck „وَلَا الضَّالِّينَ“ in der Sure al-Fatiha zu lernen, stattdessen den Buchstaben (ظ) ausspricht. Hat er jedoch nicht die Möglichkeit oder Fähigkeit, die richtige Aussprache zu erlernen, wird das Gebet nicht ungültig. (Remlî, Nihâyetü’l-muhtâc, 1/481) Fehler in der Aussprache oder Artikulation in anderen Suren oder Versen als der Sure al-Fatiha haben hingegen keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Gebets.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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