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Wird das Gebet ungültig, wenn man den Koran falsch rezitiert?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Im Gebet sollten die Koranverse grundsätzlich gemäß den Regeln der Tajwīd korrekt rezitiert werden. Das bedeutet, dass die betende Person beim Rezitieren des Korans auf die richtige Aussprache der Buchstaben (Makhārij), die Endvokale der Wörter (Iʿrāb), die Aussprache von Tashdīd und Tanwīn, die gedehnten Buchstaben (Madd), die Qalqala-Buchstaben, Idghām, Iqlāb und die Regeln des Wasl achten sollte. Denn durch fehlerhafte Rezitation kann sich die Bedeutung eines Verses verändern. Wenn sich die Bedeutung eines Verses dadurch ändert, kann das Gebet ungültig werden.

Wenn jedoch beim Rezitieren des Korans kein grober Fehler gemacht wird, also die Bedeutung des Verses nicht ins Gegenteil (gegen die Religion oder die Scharia) verkehrt wird, betrachten hanafitische Gelehrte das Gebet dennoch als gültig (Fatāwā Qāḍīkhān, 1/87). Zum Beispiel: Wenn man im Fātiḥa-Vers "al-ḥamdu" versehentlich als "al-ḥamda" oder "al-ḥamadu" liest, wird das Gebet nicht ungültig, da sich die Bedeutung nicht ändert. Ebenso, wenn man im selben Vers "naʿbudu" als "naʿbadu" oder "naʿbidu" liest, bleibt das Gebet gültig. Wenn jedoch absichtlich falsch rezitiert wird, wird das Gebet ungültig und es ist eine große Sünde.

Auch wenn man einen Buchstaben durch einen anderen ersetzt, solange sich die Bedeutung nicht ändert, bleibt das Gebet gültig. Zum Beispiel: Statt "innal-muslimīna" liest man "innal-muslimūna" und ersetzt den Buchstaben "yā" durch "wāw".

Liest man im Koran im Vers "inna sh-shayṭāna yanzaʿu baynahum" das Wort "yanzaʿu" als "yanzaʿu" (den Buchstaben ʿAyn durch Ghayn), bleibt das Gebet gültig.

Im Vers heißt es: "Wahrlich, der Satan versucht immer, Zwietracht zwischen ihnen zu säen" (Sure al-Isrāʾ, Vers 53).

Wenn man den Buchstaben Ghayn durch ʿAyn ersetzt, ergibt sich die Bedeutung: "Der Satan will zwischen ihnen trennen." Das gilt nicht als grober Fehler, da die Aussage inhaltlich gleich bleibt.

Liest man im Koran statt "al-qānitīna" (die gehorsamen Männer) das Wort mit dem dicken "ṭāʾ" als "al-qānitīna" (die hoffnungslosen Männer), wird das Gebet ungültig (Sure al-Aḥzāb, Vers 35).

Auch wenn man Buchstaben vertauscht und dadurch die Bedeutung verfälscht, kann das Gebet ungültig werden. Zum Beispiel: Wenn man den Vers "fasuḥqun li-aṣḥābi s-saʿīr" (Die Bewohner der Hölle seien fern von Allahs Barmherzigkeit) als "fasuḥqun li-aṣḥābi sh-shaʿīr" (Die Bewohner der Gerste seien fern von Allahs Barmherzigkeit) liest, also den Buchstaben "sīn" durch "shīn" ersetzt.

Wenn man im Gebet im Koranvers "farraṭa min qaswarah" (vor einem Löwen geflohen) das Wort "qaswarah" (Löwe) als "kawsarah" (ein Gefäß aus Schilfrohr) liest und die Buchstaben vertauscht, wird das Gebet ungültig (Sure al-Muddaththir, Vers 51). Solche Fehler können beim Gebet vorkommen. Deshalb sollte man den Koran möglichst korrekt auswendig lernen und sich bemühen, ihn im Gebet fehlerfrei zu rezitieren. Im Zweifelsfall sollte man sich bei sachkundigen Imamen erkundigen.

Hasan AMANKUL,

„Munara“-Zeitung, Nr. 7, 2023

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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