Gebetszeiten
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Wird das Recht eines anderen Menschen verletzt, wenn das Pflichtgebet während der Arbeitszeit verrichtet wird?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Ein Aspekt der Religions- und Gewissensfreiheit ist auch das Recht auf Ausübung von Gottesdiensten. Als Fortsetzung der Glaubensfreiheit hat eine Person, die an eine Religion glaubt, auch das Recht, die Anforderungen dieser Religion zu erfüllen. Solange dieses Recht nicht missbraucht wird, wird durch das Verrichten des Gebets das Recht eines anderen Menschen nicht verletzt.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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