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Wird das Totengebet für jemanden verrichtet, der Selbstmord begangen hat?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das Leben ist ein anvertrautes Gut, das Allah dem Menschen gegeben hat. So wie es eine Sünde ist, das Leben eines anderen zu nehmen, ist es ebenso eine große Sünde, das eigene Leben zu nehmen. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat in vielen Hadithen darauf hingewiesen, wie schwerwiegend die Sünde des Selbstmords ist und welche Strafe denjenigen erwartet, der Selbstmord begeht. In einem Hadith sagt er: „Wer sich von einem Berg hinabstürzt und Selbstmord begeht, wird sich für immer im Höllenfeuer von einer Höhe hinabstürzen. Wer Gift trinkt und sich damit tötet, wird das Gift in seiner Hand für immer im Höllenfeuer trinken. Und wer sich mit einem scharfen Gegenstand tötet, wird für immer im Höllenfeuer mit diesem Gegenstand seinen Bauch verletzen.“ (Buhârî, Tıb, 56 [5778]) In diesem Hadith wird in eindrucksvoller Weise beschrieben, dass die schwere und dauerhafte Strafe im Jenseits die Folge der eigenen Tat des Selbstmörders ist.

Die islamischen Gelehrten haben erklärt, dass die im Hadith erwähnte ewige Strafe für diejenigen gilt, die Selbstmord als erlaubt ansehen und sich deshalb das Leben nehmen, oder dass es sich um eine metaphorische Aussage für eine sehr lange Strafe handelt. (Aynî, ‘Umde, 21/292)

Es ist offensichtlich, dass die Tat des Selbstmords, die bedeutet, das von Allah als anvertrautes Gut gewährte Leben auf eine Weise zu beenden, die Ihm missfällt, nicht bei klarem Verstand begangen werden kann. Dennoch wird angenommen, dass die Person im Zustand des Wahnsinns gehandelt haben könnte, und es wird für ihre Vergebung zu Allah gebetet. So haben die Gelehrten aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Hadiths „Betet das Totengebet für jeden, der ‚la ilahe illallah‘ sagt.“ (Taberânî, el-Mu‘cemü’l-kebîr, 12/447[13622]) festgestellt, dass für jeden, der das Glaubensbekenntnis spricht, das Totengebet verrichtet werden soll. (Ibn Kudâme, el-Muğnî, 2/417; Nevewî, el-Mecmû’, 5/211; Ibn Rüşd, Bidâyetü'l-müctehid, 1/239)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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