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Wird die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) oder die rituelle Waschung (Wudu) gültig, wenn Basmala und Absicht…

Shejire Editorial

Wird die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) oder die rituelle Waschung (Wudu) gültig, wenn Basmala und Absicht vergessen werden?

AntwortEditorialShejire Editorial

Es ist Sunna, beim Beginn von Wudu und Ghusl die Absicht zu fassen und die Basmala zu sprechen. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/15-17) Daher sind Wudu und Ghusl auch dann gültig, wenn sie ohne Absicht und ohne Basmala vorgenommen werden. Allerdings führt das Vergessen von Basmala und Absicht vor Wudu und Ghusl dazu, dass man den Lohn für die Sunna verpasst.

Nach der schafiitischen Rechtsschule ist die Absicht bei Wudu und Ghusl verpflichtend (fard), während das Sprechen der Basmala zu Beginn des Ghusl Sunna ist. (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/166-167, 222; Erdebîlî, el-Envâr, 1/69-71)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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