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Wird die rituelle Reinheit (Wudu) durch Blutungen verursacht durch Hämorrhoiden beeinträchtigt?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach den Hanafiten wird die rituelle Reinheit (Wudu) durch Blutungen aufgrund von Hämorrhoiden aufgehoben. Allerdings heben Blutungen, die den Austrittsort nicht überschreiten, die rituelle Reinheit nicht auf. Bei anhaltender Blutung gilt die Person als entschuldigt (maʿzūr) und kann von den Erleichterungen für solche Personen profitieren. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/9) Nach der schafiitischen Rechtsschule hebt Blut, das aus den vorderen oder hinteren Körperöffnungen austritt, die rituelle Reinheit auf. Blutungen aus anderen Körperteilen als Vorder- und Hinteröffnung heben die rituelle Reinheit hingegen nicht auf. (Mâverdî, el-Hâvî, 1/199) Dementsprechend hebt nach dieser Rechtsschule Blutung durch äußere Hämorrhoiden die rituelle Reinheit nicht auf, während Blutungen durch innere Hämorrhoiden die rituelle Reinheit aufheben.

Nach der malikitischen Rechtsschule hebt Blutung – außer im Fall einer dauerhaften Entschuldigung – die rituelle Reinheit nicht auf. (Ibn Ruschd, Bidâyetü’l-müctehid, 1/40) Daher hebt nach den Malikiten Blutung, die durch innere oder äußere Hämorrhoiden verursacht wird, die rituelle Reinheit nicht auf. Wenn eine Person durch Hämorrhoiden stark beeinträchtigt wird und erhebliche Schwierigkeiten beim Wudu hat, kann sie nach dieser Meinung der Malikiten handeln.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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