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Wird durch das Nachholen eines zum vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht verrichteten Gebets auch die Sünde, das Gebet…

Shejire Editorial

Wird durch das Nachholen eines zum vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht verrichteten Gebets auch die Sünde, das Gebet versäumt zu haben, vergeben?

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Alltägliche Beschäftigungen, handwerkliche oder berufliche Tätigkeiten sowie Reisen und Arbeiten zum Lebensunterhalt der Familie gelten nicht als Entschuldigung dafür, das Gebet zu verschieben. Im Koran heißt es: „Männer, die weder Handel noch Verkauf vom Gedenken an Allah, vom Verrichten des Gebets und vom Entrichten der Zakat abhalten. Sie fürchten einen Tag, an dem Herzen und Augen sich vor Angst wenden.“ (en-Nûr, 24/37)

Ohne einen legitimen Grund wie Vergessen oder Verschlafen ist es eine große Sünde, das Gebet nachzuholen (kaza) statt es rechtzeitig zu verrichten. Dennoch müssen Gebete, die aus welchem Grund auch immer nicht rechtzeitig verrichtet wurden, unbedingt nachgeholt werden. Wer aus einem legitimen Grund das Gebet nicht rechtzeitig verrichten konnte, trägt keine Schuld und wird durch das Nachholen des Gebets von seiner Verpflichtung entbunden. Der Prophet sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder aus Unachtsamkeit verschläft, soll es verrichten, sobald er sich daran erinnert. Es gibt dafür keine andere Sühne…“ (Muslim, Mesâcid, 315-316 [684]; vgl. Buhârî, Mevâkîtü’s-salât, 37 [597])

Wer aus Nachlässigkeit oder Faulheit das Gebet nicht rechtzeitig verrichtet, wird durch das Nachholen des Gebets von seiner Gebetspflicht entbunden. Um jedoch von der Sünde, das Gebet nicht rechtzeitig verrichtet zu haben, befreit zu werden, muss der Betreffende Reue (tawba) zeigen. (Ibn Nujaym, al-Bahr, 2/85)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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