Gebetszeiten
Familie und Ehede

Wird eine per Nachricht geschriebene Talaq als gültig betrachtet?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Mehrheit der Gelehrten ist sich einig, dass eine schriftlich ausgesprochene Talaq – egal ob derjenige sprechen kann oder stumm ist – als gleichwertig mit der mündlichen Talaq gilt. Allerdings ist umstritten, ob dabei die Absicht (Niyya) beim Schreiben der Talaq zwingend erforderlich ist [1].

Im hanafitischen Recht gilt: Wenn das Wort Talaq klar und eindeutig auf einem Blatt Papier oder Ähnlichem geschrieben steht, wird dies wie eine ausdrücklich ausgesprochene Talaq behandelt. Danach wird eine Aussage wie „Ich hatte nicht die Absicht, Talaq zu geben“ nicht mehr akzeptiert. Ist das geschriebene Wort jedoch nicht eindeutig – zum Beispiel wenn es auf Wasser oder in die Luft geschrieben wurde – gilt es als Andeutung (Kinaya). In diesem Fall wird die Talaq nur wirksam, wenn die Absicht dazu besteht [2].

Ibnu Abidin sagt: „Wenn das geschriebene Talaq-Wort eindeutig ist, aber nicht klar ist, an wen es gerichtet ist, tritt die Talaq nur in Kraft, wenn die Absicht dazu besteht. Besteht jedoch kein Zweifel daran, dass es sich auf die Ehefrau bezieht – etwa wenn Name, Adresse und andere eindeutige Angaben enthalten sind – dann tritt die Talaq unabhängig von der Absicht ein“ [3].

Daher gilt eine Talaq, die der Ehemann seiner Frau per Telefon, E-Mail, SMS oder Sprachnachricht usw. mitteilt, als gültig.

Abteilung für Scharia und Fatwa des Geistlichen Rates Kasachstans

  • „Majallat al-Ahkam al-Adliyya“, 27.

  • Al-Azhar Universität, Fakultät für Scharia und Recht, „al-Ahwal al-Shakhsiyya fi al-Shari'a al-Islamiyya“, 160.

  • „Radd al-Muhtar“, 2/589.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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