Wenn eine volljährige Person ihren Geburts- oder ständigen Wohnort (vatan-ı aslî) verlässt und sich aus irgendeinem Grund dauerhaft an einem anderen Ort niederlässt, wird dieser neue Ort zu ihrem vatan-ı aslî, und der vorherige Ort verliert diesen Status. Dass sich die Eltern oder erwachsenen Kinder noch am alten vatan-ı aslî aufhalten, ändert daran nichts. Dies ist die bevorzugte Ansicht (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/131-132). Dementsprechend gilt: Wenn jemand seinen ständigen Wohnort verlässt und zum Beispiel zu Besuch zu seinen Eltern reist, die mindestens 90 km entfernt wohnen, unterliegt er den Vorschriften für Reisende (seferî). Nach der hanafitischen Rechtsschule gilt er als Reisender, wenn er beabsichtigt, dort weniger als 15 Tage zu bleiben; nach der schafiitischen Rechtsschule, wenn er weniger als 4 Tage zu bleiben beabsichtigt (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/79-80).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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