Im Islam ist es für einen Muslim, der die Pubertät erreicht hat, geistig gesund ist und über ein Vermögen (Geld, Gold, Silber, Handelswaren und Weidevieh) verfügt, das nach Abzug von Schulden und Grundbedarf den Nisab-Betrag erreicht und ein Jahr lang in seinem Besitz bleibt, verpflichtend, Zakat zu entrichten (Fathu Bab al-Ghina, Band 2, S. 5-7).
Zakat wird unter folgenden Bedingungen zur Pflicht:
Erstens muss das Vermögen den Nisab-Betrag erreichen. Nisab ist die festgelegte Mindestmenge an Vermögen, ab der Zakat verpflichtend wird. Nach der Fatwa der Geistlichen Verwaltung der Muslime Kasachstans wird der Nisab anhand des Wertes von 85 Gramm Gold berechnet. Der Wert wird nach dem von der Nationalbank festgelegten Preis für Gold mit 585er Feingehalt bestimmt. Aktuell entspricht dies etwa 1.285.000 Tenge.
Wer den Nisab erreicht, gilt als wohlhabend. Zum Grundbedarf zählen Lebensmittel, Kleidung, Wohnraum, ein Fahrzeug, eine Milchkuh, Bücher zum Lernen sowie Haushaltsgegenstände und Gebrauchsutensilien.
Zweitens muss das Vermögen, das den Nisab erreicht hat, ein ganzes Jahr im Besitz des Zakatpflichtigen bleiben. Die Zeitrechnung erfolgt nach dem islamischen Mondkalender. Zum Beispiel gilt der Zeitraum vom letzten Ramadan bis zum diesjährigen Ramadan als ein Jahr. Für Vermögen, das noch kein Jahr im Besitz ist, besteht keine Zakatpflicht.
Drittens muss das Vermögen, das den Nisab erreicht hat und ein Jahr alt ist, tatsächlich im Besitz und frei verfügbar sein. Für verlorenes oder uneinbringliches Vermögen muss keine Zakat gezahlt werden.
Für geliehenes oder anvertrautes Vermögen muss keine Zakat gezahlt werden. Ein verliehenes Vermögen zählt jedoch weiterhin als eigenes Vermögen. Wenn man einem vertrauenswürdigen Menschen Geld geliehen hat und es jederzeit zurückfordern kann, ist auch darauf Zakat zu entrichten.
Viertens muss beim Vermögen, für das Zakat gezahlt wird, die Absicht bestehen, es zu handeln oder daraus Gewinn zu erzielen. Wer etwas besitzt, um es zu verkaufen und daraus materiellen Nutzen zu ziehen, muss darauf Zakat zahlen. Besteht keine Verkaufsabsicht, fällt auch bei hohem Wert keine Zakat an. Zum Beispiel muss für ein vermietetes Haus, eine Fabrik oder teure Maschinen keine Zakat gezahlt werden, sondern nur für die daraus erzielten Mieteinnahmen oder Gewinne.
Vorbereitet von Hasan Amankul
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.